Preise für die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz

Die Stadtwerke Witten GmbH bietet Erdgas zu den nachstehenden Preisen im Rahmen der jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) an.

Stadtwerke Basis

Gültig ab 01. April 2024
GrundpreisArbeitspreis
NettoBruttoNettoBrutto
Kleinverbrauchertarif G 1 bis 4.600 kWh/Jahr36,8143,80€/Jahr13,0915,58Ct/kWh
Grundpreistarif G 2 bis 8.893 kWh/Jahr85,90102,22€/Jahr12,0114,29Ct/kWh
Grundpreistarif G 3 bis 11.549 kWh/Jahr127,00151,13€/Jahr11,5413,73Ct/kWh
Grundpreistarif G 4 bis 44.620 kWh/Jahr168,73200,79€/Jahr11,2013,33Ct/kWh
ab 44.621 kWh/JahrMindestpreis11,5713,77Ct/kWh

Einheitlich für Haushalte, Gewerbe und sonstigen Bedarf.

Der Mindestpreis wird anstelle von Grund- und Arbeitspreis berechnet, wenn der aus Grund- und Arbeitspreis sich ergebende Durchschnittspreis den Mindestpreis unterschreitet.

Ab dem 01. April 2024
Bei einer Zählergröße über G6 und für jeden weiteren vom Kunden zusätzlich gewünschten Zähler zahlt der Kunde zusätzlich zum GrundpreisNettoBrutto
für eine Zählergröße bis zu G 1630,6836,51€/Jahr
für eine Zählergröße bis zu G 2561,3673,02€/Jahr

Bei größeren Zählern werden besondere Vereinbarungen getroffen.

Das Gasentgelt nach den Allgemeinen Preisen enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Witten abgeführt wird. Sie beträgt bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,61 Ct/kWh, bei sonstigen Lieferungen Gas 0,27 Ct/kWh. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% enthalten. Das Gasentgelt beinhaltet die Erdgassteuer von 0,55 ct/kWh und die aktuell gültige Umlage für das Brennstoffemissionshandelsgesetz, die Umlage § 35 e EnWG

Art der Versorgung

Die Stadtwerke stellen zurzeit Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert (Ho) von etwa 11,8 kWh/m³ und einem Ruhedruck (p) des Gases von etwa 20 mbar, gemessen am Zähler, zur Verfügung.

Grundlage für die Abrechnung ist die "Kilowattstunde (kWh)" bezogen auf den Brennwert.

Eine Kilowattstunde Gas entspricht bezüglich des nutzbaren Wärmeinhaltes nicht einer Kilowattstunde Strom. Das ist dadurch bedingt, dass beim Gas zwischen dem Brennwert (oberer Heizwert) und dem Heizwert (unterer Heizwert) unterschieden wird und die Wärmeerzeugungsanlagen mit unterschiedlichem Wirkungsgrad arbeiten, so dass für gleiche nutzbare Wärmemengen bei Einsatz von Gas mehr Kilowattstunden benötigt werden, als beim Einsatz von Strom (bei dem derzeitigen Stand der Gerätetechnik etwa das 1,35-fache).

Die Verbrauchsmenge in Kilowattstunden wird durch Multiplikation der am Zähler abgelesenen Betriebskubikmeter mit einem Faktor ermittelt, der unter Berücksichtigung der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von den Stadtwerken Witten GmbH festgelegt wird.

Preisblatt für Erdgaskund:innen der Grundversorgung, gültig ab 01.04.2024

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund:innen und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)