Mit dem Förderprogramm 2025 bieten wir unseren Kunden fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung umweltschonender und energiesparender Maßnahmen.

Das sind:

Speicher zur PV Anlage

  • Speicher 5 kWh zur PV Anlage: 125 € inkl. Wallbox + 25€
  • Speicher 10 kWh zur PV Anlage: 250 € inkl. Wallbox + 50 €
  • Speicher 15 kWh zur PV Anlage: 375 € inkl. Wallbox + 75 €
  • Speicher 20 kWh zur PV Anlage: 500 € inkl. Wallbox + 100 €

Unsere Kunden profitieren von den voran genannten Förderbeträgen, wenn sie ihre PV Anlage inklusive Speicher direkt über die Stadtwerke Witten erwerben.

Wärmepumpe zum Heizen

Die Förderung für den Einbau einer neuen Elektrowärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt einmalig pro Anlage 140,00 EUR. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten erhalten Sie 245,00 EUR.

Bei Hybridwärmepumpen nach Vorgaben des GEG 2024 erhalten Sie eine Förderung bei Ein- bis Zweifamilienhäusern in Höhe von 70,00 EUR. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten liegt die Fördersumme bei 122,50 EUR.

Fernwärmeübergabestation

Für die Installation einer Fermwärmeübergabestation im Fernwärmegebiet Bommern erhalten Sie bei Ein- und Zweifamilienhäuser 500,00 EUR. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten beträgt die Fördersumme 1.000,00 EUR.

Anschluss an das Fernwärmenetz

Der Anschluss an das Fernwärmebestandnetz im Stadtteil Bommern wird mit einer Summe in Höhe von 2.000,00 EUR bezuschusst.

Ziel des Förderprogramms

Das Förderprogramm soll einen Beitrag leisten, durch sparsamen Einsatz umweltschonender Energie unsere Umwelt von vermeidbaren Schadstoffen zu entlasten. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, benutzen Sie bitte den vorbereiteten Antrag und senden ihn vor Ausführung der Maßnahme an:

Stadtwerke Witten GmbH
c/o Energiedienstleistungen
Postfach 2260
58455 Witten

oder per E-Mail an ee@stadtwerke-witten.de.

Der Fördertopf ist begrenzt.

Fragen zum Förderprogramm beantworten Ihnen gerne unsere Fachberater in unserer Hauptverwaltung in der Westfalenstr. 18–20 in 58455 Witten.

Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm 2025

Das Förderprogramm 2025 gilt für den Zeitraum 01. April 2025 bis 31. Dezember 2025. Es wird unabhängig von anderen Fördermitteln gewährt.

Bei der Fertigstellung des Förderobjektes bitten wir um Zusendung einer Kopie der Handwerkerrechnung. Danach erfolgt die Überweisung des Zuschussbetrages.

Die Fertigstellung des Förderobjektes und die Zusendung der Rechnung müssen bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt sein. Danach entfällt der Zuschuss.

Antragsteller
Geplante Maßnahmen
Der Zuschuss soll bei Fälligkeit auf mein Konto