Förderprogramme
für umweltschonende und energiesparende Maßnahmen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Witten GmbH
Mit dem Förderprogramm 2024 bieten wir unseren Kunden fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung umweltschonender und energiesparender Maßnahmen. Das sind:
Fernwärmeübergabestation
Für die Installation einer Fermwärmeübergabestation im Fernwärmegebiet Bommern erhalten Sie bei Ein- und Zweifamilienhäuser 500,00 EUR. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten beträgt die Fördersumme 1.000,00 EUR.
Anschluss an das Fernwärmenetz
Der Anschluss an das Fernwärmebestandnetz im Stadtteil Bommern wird mit einer Summe in Höhe von 2.000,00 EUR bezuschusst.
Wärmepumpe zum Heizen
Die Förderung für den Einbau einer neuen Elektrowärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt einmalig pro Anlage 140,00 EUR. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten erhalten Sie 245,00 EUR.
Bei Hybridwärmepumpen nach Vorgaben des GEG 2024 erhalten Sie eine Förderung bei Ein- bis Zweifamilienhäusern in Höhe von 70,00 EUR. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten liegt die Fördersumme bei 122,50 EUR.
Das Förderprogramm soll einen Beitrag leisten, durch sparsamen Einsatz umweltschonender Energie unsere Umwelt von vermeidbaren Schadstoffen zu entlasten. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, benutzen Sie bitte den vorbereiteten Antrag und senden ihn vor Ausführung der Maßnahme an:
Stadtwerke Witten GmbH Energiedienstleistungen, Postfach 2260, 58455 Witten oder per E-Mail an ee@stadtwerke-witten.de.
Der Fördertopf ist begrenzt.
Fragen zum Förderprogramm beantworten Ihnen gerne unsere Fachberater in der Westfalenstr. 18–20, 58455 Witten
Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm 2024
Das Förderprogramm 2024 gilt für den Zeitraum 01.05.2024 bis 31.12.2024.
Es wird unabhängig von anderen Fördermitteln gewährt. Bei der Fertigstellung des Förderobjektes bitten wir um Zusendung einer Kopie der Handwerkerrechnung. Danach erfolgt die Überweisung des Zuschussbetrages. Die Fertigstellung des Förderobjektes und die Zusendung der Rechnung müssen bis zum 31.12.2024 erfolgt sein. Danach entfällt der Zuschuss.