Förderprogramm 2025
Profitieren Sie jetzt
Attraktive Kundenvorteile für ein nachhaltigeres Zuhause
Wir begleiten Sie fachlich und finanziell bei umweltschonenden und energiesparenden Maßnahmen.
Förderung eines Speichers zur PV Anlage
Sichern Sie sich attraktive Förderbeträge beim Kauf Ihrer PV-Anlage mit Speicher direkt über die Stadtwerke Witten:
Speicher 5-10 kWh zur PV Anlage: 125 € inkl. Wallbox + 25€
Speicher 10-15 kWh zur PV Anlage: 250 € inkl. Wallbox + 50 €
Speicher 15-20 kWh zur PV Anlage: 375 € inkl. Wallbox + 75 €
Speicher ab 20 kWh zur PV Anlage: 500 € inkl. Wallbox + 100 €
Wichtig: Die Förderung gilt nur, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage inklusive Speicher direkt bei uns erwerben.
Förderung für eine neue Wärmepumpe
Profitieren Sie beim Einbau einer Elektrowärmepumpe in Ein- oder Zweifamilienhäusern von 140 € je Anlage.
Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten erhalten Sie sogar 245 € Förderung.
Auch der Einbau einer Hybridwärmepumpe gemäß GEG 2024 wird unterstützt:
70 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
122,50 € bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten
Förderung für eine Fernwärmeübergabestation
Für die Installation einer Fernwärmeübergabestation im Versorgungsgebiet Bommern erhalten Sie 500 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sogar 1.000 € Förderung.
Förderung eines Fernwärmeanschlusses
Beim Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz im Stadtteil Bommern erhalten Sie 2.000 € Förderung – für eine zukunftssichere und klimafreundliche Wärmeversorgung.
Antrag - So einfach geht's
Scrollen Sie nach unten zu unserem Antragsformular - einfach ausfüllen & absenden.
Unsere Förderziele
Ob Wärmepumpe, Photovoltaik oder Fernwärme – wir unterstützen Investitionen in moderne, umweltschonende Lösungen.
Nutzen Sie vor Beginn der Maßnahme unseren vorbereiteten Förderantrag und senden Sie ihn an:
Stadtwerke Witten GmbH
c/o Energiedienstleistungen
Postfach 2260
58455 Witten
oder per E-Mail an ee@stadtwerke-witten.de.
Bitte beachten Sie
Der Fördertopf ist begrenzt. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Sie haben Fragen?
Unsere Fachberater:innen unterstützen Sie jederzeit persönlich – kommen Sie in unsere Hauptverwaltung in der Westfalenstraße 18–20 in 58455 Witten.
Förderantrag 2025 – schnell & einfach beantragen
Unser Förderprogramm ist unabhängig von anderen Fördermitteln nutzbar.
Das Förderprogramm läuft im Zeitraum vom 01. April bis 31. Dezember 2025.
So funktioniert’s
Nach der Fertigstellung Ihres Projekts senden Sie uns bitte eine Kopie der Handwerkerrechnungen. Im Anschluss überweisen wir den jeweiligen Zuschussbetrag direkt auf Ihr Konto.
Wichtig
Die Maßnahme muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein – inklusive Eingang der Rechnungen.
Danach ist leider keine Förderung mehr möglich.