Um den Klimaschutz voranzubringen, sollen spätestens 2030 bis zu zehn Millionen Elektrofahrzeuge über die Straßen rollen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) möchte der Bund deshalb mehr Tempo beim Ausbau von Ladestationen machen. Seit 2021 regelt das Gesetz bereits, dass bei vielen Neubauten und Renovierungen Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte auf Parkflächen einzurichten ist. Ab einer gewissen Stellplatz-Anzahl sind zudem Ladepunkte Pflicht. Im kommenden Jahr weitet sich GEIG nun auf bestehende Nichtwohngebäude aus: Gibt es hier mehr als 20 Stellplätze, fordert es ab dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt. Für Eigentümer mehrerer Nichtwohngebäude gilt: Sie können die Strom-Tankstellen auch an einem oder an ausgewählten Gebäuden bündeln.

Mehrwert für Mitarbeiter

Nicht unter die GEIG-Regelung fallen Inhaber kleinerer und mittlerer Unternehmen (Definition siehe Infokasten). Und zwar dann, wenn sie ihre Gebäude größtenteils selbst nutzen. „Dennoch lohnt sich auch für sie oft eine eigene Ladestation“, erklärt Sören Braun, Gruppenleiter Elektromobilität der Stadtwerke Witten. „Zum einen wertet sie die Klimabilanz und das Image des Unternehmens auf. Zum anderen bietet sie einen Mehrwert für Mitarbeitende und Kunden, die vor Ort ihr E-Auto laden können.“ Jetzt in eine Ladestation zu investieren ist außerdem finanziell interessant, denn aktuell gibt es wieder Zuschüsse: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen seines Förderprogramms Progres.NRW Mittel für öffentliche und nichtöffentliche E-Tankstellen bereit. Voraussetzung ist, dass die Ladepunkte mit Ökostrom arbeiten. Alternativ müssen sie wenigstens teilweise Strom aus erneuerbarer Energie beziehen. Diese muss vor Ort selbst erzeugt werden – zum Beispiel mit einer Solaranlage.

Am 3. Juni 2024 hat der Bund außerdem eine neue Förderrunde im Förderprogramm Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen gestartet. „Bei Interesse sollten Sie uns möglichst rasch kontaktieren“, sagt Braun. „Erfahrungsgemäß sind diese Mittel schnell vergriffen.“

GEIG

Maßgeschneiderte Lösung

Gern unterstützen die Stadtwerke Sie auch beim Errichten einer Ladestation. „Wir beraten Sie individuell und entwickeln eine Lösung, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist – bei Bedarf auch in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage“, sagt Braun. „Auf Wunsch übernehmen wir neben Planung und Installation der Säule auch Wartung und Abrechnungen – falls Letzteres technisch umsetzbar ist.“ Bietet die Ladestation eine öffentliche Stromtank-Möglichkeit, umfasst der Service außerdem die Vermarktung der THG-Quoten.

Besitzern größerer, stark frequentierter Parkplätze eröffnen die Stadtwerke eine Gelegenheit, die GEIG-Pflicht kostenlos zu erfüllen: Wenn sie ihr Grundstück für öffentlich zugängliches Laden zur Verfügung stellen, errichtet das Stadtwerke-Team dort Ladesäulen. Ob Normal- oder Schnellladesäule entscheidet sich je nach den Anforderungen vor Ort. Auch im laufenden Betrieb entstehe kein Aufwand, betont Sören Braun. „Als Projektpartner richten wir die Säulen ein, betreiben sie und kümmern uns um die Abrechnungen.“ Wenn Sie eine Fläche anbieten möchten, können Sie Sören Braun jederzeit ansprechen. Eignet sich der Standort, plant sein Team gemeinsam mit Ihnen als Eigentümer, wo die Ladestation stehen soll.

Ihr Ansprechpartner

Sören Braun
Sören Braun
Gruppenleiter Elektromobilität
Telefon: 02302 9173-600

Alle Infos rund um unsere Ladeinfrastruktur finden Sie auf der Stadtwerkedrive-Website.

E-Tanken in Witten

Sie kennen einen guten Platz für einen neuen öffentlichen Ladepunkt? Markieren Sie ihn gerne auf der interaktiven Karte unseres e-Mobility Spotters. Hier sehen Sie auch, welche Standorte schon in Planung sind.

Was sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)?

Laut EU-Empfehlung 2003/361:

  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Personen und
  • erwirtschaftet einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Alternativ weist es eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aus.

Falls das Unternehmen zu einer größeren Gruppe gehört: Je nach Beteiligungshöhe müssen dann auch Mitarbeiterzahl und Umsatz/Bilanzsumme der Gruppe berücksichtigt werden.