Der Weg ist klar vorgegeben: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen in Neubaugebieten mit 65 Prozent erneuerbaren Energien arbeiten. Bei bestehenden Gebäuden verlängert sich die Frist je nach kommunaler Wärmeplanung auf 2026 (Großstädte) und 2028 (kleinere Städte). Werden davor noch Gas- oder Ölheizungen eingebaut, gilt: Sie müssen ab 2029 die Anteile erneuerbarer Energien schrittweise erhöhen – bis 2040 mindestens auf 60 Prozent. Ab 2045 dürfen Heizungen dann gar keine fossilen Energieträger mehr nutzen. Je nach Gebäudetyp und -zustand eine herausfordernde Aufgabe!

Mit Wärmepumpen lassen sich die Anforderungen in mehr Fällen erfüllen, als viele denken. Ob kleines Bürogebäude oder große Immobilie, ob Neubau oder ungedämmtes Mehrfamilienhaus: In Verbindung mit anderen Energieträgern ermöglichen Wärmepumpen ein individuell passendes und gesetzkonformes Heizkonzept.

Im Idealfall können sie sogar mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach gekoppelt werden. Diese liefert dann Sonnenstrom, der einen Teil des Energieverbrauchs der Wärmepumpe deckt. Kommt ein Batteriespeicher hinzu, kann der Strom zudem „zwischengelagert“ werden. Wer dieses Modell nutzt, senkt nicht nur seine Stromkosten, sondern profitiert auch von hohen Zuschüssen: Der Bund unterstützt es mit einer attraktiven KfW-Förderung, die Unternehmen ab Ende August beantragen können.

Wärmepumpe mit Gaskessel

Doch nicht jedes Gebäude bietet die Voraussetzungen, um es ausschließlich mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Bei Immobilien, die viel Heizwärme benötigen, stoßen gängige Wärmepumpen an ihre Grenzen. Ihre Vorlauftemperatur ist möglicherweise zu niedrig, um die Räume ausreichend zu beheizen. Hier könnten alternativ Hochtemperatur-Wärmepumpen übernehmen. „Allerdings sind die Anlagen recht groß und finden deshalb oft keinen Platz im Gebäude. Zudem benötigen sie viel Strom, was wiederum die Heizkosten in die Höhe treibt“, weiß Tristan Leininger, Projektmanager für Wärme- und Quartierskonzepte der Stadtwerke.

Daher kann es sinnvoll sein, auf eine Hybridlösung aus herkömmlicher Wärmepumpe und modernem Gasbrennwertkessel zu setzen. Der Kessel deckt dann beim Heizen lediglich die Spitzenlast ab, die die Wärmepumpe nicht schafft.

Eine Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe eignet sich auch für andere schwierige Fälle: Bestandsgebäude, bei denen eine Sanierung zu kompliziert und zu teuer ist. Oft stehen dort sogar schon moderne Gasbrennwertkessel, die sich gut in eine Hybridanlage einpassen. Zudem können Unternehmen für den Einbau der Wärmepumpe ebenfalls die KfW-Fördergelder beantragen.

Gut geplant können Wärmepumpen so auch in alten Häusern wirtschaftlich arbeiten und für den nötigen Anteil erneuerbarer Energien sorgen. Die Anforderungen des GEG sind damit erfüllt – und Sie gewinnen viel Zeit, um die Heizung bis 2045 auf fossilfreien Betrieb umzustellen.

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Hybridanlage aus drei Komponenten

Eine Hybridlösung mit zwei Energieträgern ist zwar die Regel. Grundsätzlich lassen sich aber auch mehrere kombinieren: So kann etwa noch eine Photovoltaikanlage zugeschaltet werden, um die Wärmepumpe mit Strom zu versorgen. Dafür müssen dann aber alle drei Komponenten genau miteinander abgestimmt werden.

Auf Wunsch bieten die Stadtwerke Hybridanlagen auch im Contracting-Modell. Damit entfallen zum einen die hohen Anfangsinvestitionen. Zum anderen gehört die regelmäßige Wartung gleich mit dazu. „Und natürlich machen wir uns vorab ein genaues Bild der Heizsituation. Auf dieser Basis wählen wir dann die passende Heizlösung aus“, erklärt Tristan Leininger. „Sprechen Sie uns an – zusammen finden wir heraus, was für Ihr Gebäude am besten ist.“

Ihr Ansprechpartner

Tristan Leininger
Projektmanager für Wärme- und Quartierskonzepte
Telefon: 02302 917-3370