Um klimafreundliche Energie zu fördern, hat das Land Nordrhein-Westfalen wie alle Bundesländer eine Solardachpflicht beschlossen.

Bereits seit 2024 gilt sie in NRW für gewerbliche Neubauten und bei Dachsanierungen kommunaler Gebäude. Ab 2025 fallen dann auch private Neubauten von Wohngebäuden darunter. 2026 müssen PV-Module außerdem bei privaten oder gewerblichen Gebäuden aufs Dach.

„Allerdings nur dann, wenn das Dach umfassend saniert wird“, erklärt Sarah Smigielski vom Vertrieb Energiedienstleistungen der Stadtwerke Witten.

Vorgaben für Neubauten

Für PV-Anlagen auf privaten Neubauten gibt es diese Regeln:

  • Die PV-Module müssen mindestens dreißig Prozent der gesamten Dachfläche bedecken.
  • Neue Gebäude sind so zu planen, dass sie sich so gut wie möglich für eine Solaranlage eignen.
  • Ist ein Anbau größer als fünfzig Quadratmeter und hat ein geeignetes Dach, greift auch hier die dreißig Prozent-Vorgabe. Für Garagen und Lauben gilt keine Solardachpflicht. Allerdings erlaubt die Regelung, dass die PV-Anlage auch auf Außenteilen von Gebäuden installiert werden darf. Ob dies dann auch eine Garage sein darf, klärt die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Regelungen für Bestandsgebäude

Bestehende Wohngebäude fallen erst dann unter die Solardach-Pflicht, wenn ihr Dach komplett neu gedeckt wird.

  • Für Häuser mit bis zu zehn Wohneinheiten gibt es für die Anlagengröße eine Pauschalregelung mit Mindestleistung:
    • Bis zu zwei Wohneinheiten: drei Kilowatt-Peak (kWp)
    • Zwischen drei und fünf Wohneinheiten: vier kWp
    • Zwischen sechs und zehn Wohneinheiten: acht kWp
  • Bei Häusern mit mehr als zehn Wohneinheiten gilt ausschließlich die Flächenregelung: Dreißig Prozent der Dachfläche müssen mit PV-Modulen bedeckt sein.
  • Ist die Dreißig-Prozent-Regel günstiger, darf sie auch bei den kleineren Wohngebäuden angewendet werden.

Die Pauschalregelung bei Bestandsgebäuden ist verlockend, hat aber Tücken: „Nicht immer ist weniger mehr“, weiß Smigielski. Sie rät, vorab die individuellen Verbrauchswerte der Bewohner abzuklären. „Oft ist es besser, nicht nur die gesetzlich verlangte Mindestleistung zu erfüllen, sondern zu schauen, was wirtschaftlich das Beste ist.“

Gerüste zur Installation der PV-Anlage müssen ohnehin aufgebaut werden – erzeugen dann ein paar Zusatz-Module mehr Energie, entsteht bei geringen Mehrkosten ein deutlich größerer Nutzen. Das macht sich angenehm im Geldbeutel bemerkbar. Deshalb errechnet Smigielski anhand von Dachprofil und Verbrauch die optimale Auslastung der Anlage. Dadurch kann diese sich schnellstmöglich amortisieren. Wird ein Batteriespeicher integriert, puffert er zudem Überschüsse und gibt sie ab, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Sinnvoll ist auch, zu überlegen, ob demnächst Elektrofahrzeuge mit Strom versorgt werden sollen.

„Dann steigt natürlich der Strombedarf und muss bei der Auslegung der Anlage unbedingt berücksichtigt werden. Deshalb sollte sie immer mit Weitsicht geplant werden“, erklärt Smigielski.

Spielraum gibt es auch bei der Anschaffung der PV-Module: Hauseigentümer müssen sie nicht kaufen – eine gemietete Anlage reicht aus, um die Solarpflicht zu erfüllen. Dadurch entfallen Investitionen, die zusätzlich zum Neubau oder zur Dachsanierung anstehen. Zugleich schießt der Staat noch Fördergelder zu.

Und es gibt ein weiteres Plus: „Sie erhalten die Anlage von den Stadtwerken im Rund-um-Sorglos-Paket inklusive regelmäßiger Wartung. So müssen Sie sich um gar nichts kümmern“, sagt Smigielski. Nach Auslaufen des Pachtvertrages haben Stadtwerke-Kunden dann die Möglichkeit, die Solaranlage günstig zu übernehmen.

Ausnahmen von der Solardachpflicht

Die Solardachpflicht entfällt unter anderem, wenn die Errichtung einer PV-Anlage im Einzelfall technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Auch wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder sich bereits Solarthermie auf dem Dach befindet, müssen nicht zwangsläufig Module installiert werden, so Sarah Smigielski. „Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Solardachpflicht aussetzen lässt.“

Bei diesem Thema sowie in allen anderen Fragen zur Solardachpflicht helfen sie und ihr Team Ihnen gerne weiter.

Ihre Ansprechpartnerin

Sarah Smigielski
Sachbearbeiterin Energiedienstleistungen
Telefon: 02302 9173-600