Bis 2030 sollen erneuerbare Energien in Deutschland mindestens 80 Prozent des Energiebedarfs liefern. Das neue Solarpaket räumt deshalb jetzt den Weg frei für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik. Die Bundesregierung hat dafür an vielen Stellschrauben gedreht und viele bürokratische Hindernisse abgebaut. Unternehmen und Hauseigentümer profitieren unter anderem von vereinfachten Anmeldeverfahren und erhöhten Einspeisevergütungen. „Die Praxis wird nun zeigen, was attraktiv ist und sich bewährt“, erklärt Christian Dresel, Gruppenleiter Energieeffizienz der Stadtwerke Witten. Die neuen Regelungen sind seit Mitte Mai in Kraft.

Für den gewerblichen Bereich gilt:

  • Höhere Einspeisevergütung für Gewerbe-PV
    Für Dach-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt (kW) erhöht sich der Einspeisetarif um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. PV-Anlagen mit stärkerer Leistung müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um diese Förderung zu bekommen.

  • Neues Vermarktungssystem statt Direktvermarktungspflicht
    Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW unterliegen nicht mehr automatisch der Direktvermarktungspflicht. Sie können ihren Reststrom nun auch ins Netz einspeisen: zwar ohne Vergütung, aber auch ohne Kosten für eine Direktvermarktung. „Hier lässt sich nun je nach Einzelfall entscheiden, ob diese Modell oder eine Direktvermarktung die bessere Lösung ist“, sagt Christian Dresel.

  • Keine Zertifizierungspflicht für Anlagen unter 500 kW
    Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW benötigen kein Anlagenzertifikat mehr, um ans Netz zu gehen. Bedingung dafür: Über den Eigenverbrauch hinaus dürfen maximal 270 kW Leistung ins öffentliche Netz fließen. Ein Nachweis über Einheitenzertifikate reicht aus. Bisher lag die Grenze bei 135 kW.

  • Ausbau des vereinfachten Netzanschlussverfahrens
    Ab jetzt fallen Anlagen bis zu einer installierten Leistung bis 30 kW unter das vereinfachte Netzanschlussverfahren. Meldet sich der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats, gelten sie dann automatisch als genehmigt und dürfen angeschlossen werden. Bislang betrug die Grenze 10,8 kW. Für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen.

  • Repowering von Dachanlagen erleichtert
    Die Modernisierung von Dach-PV wird attraktiver: Werden veraltete Module gegen leistungsstärkere Modelle ausgetauscht, ohne defekt zu sein, bleibt der EEG-Vergütungsanspruch erhalten. Bisher galt das nur, wenn Module wegen Beschädigungen ersetzt werden mussten.

  • Einfacher Weiterbetrieb von Post EEG-Anlagen bleibt
    Bisher durften PV-Anlagen, die nach Förderende weiterlaufen, ihren Strom zum Marktwert an den Netzbetreiber verkaufen. Das ist jetzt für fünf weitere Jahre erlaubt.

  • Ausweitung der Mieterstromförderung
    Anlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen erhalten nun ebenfalls Förderungen. Bedingung: Der erzeugte Strom muss sofort verbraucht werden, fließt also nicht ins öffentliche Netz.

  • Neues Modell: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Es ermöglicht Mietern ohne bürokratischen Aufwand, PV-Strom in einem Gebäude gemeinsam zu nutzen. Dafür müssen Strommengen durch intelligente Messsysteme viertelstündlich registriert werden. Im Gegensatz zu klassischen Mieterstromkonzepten entfällt für Anlagenbetreiber die Pflicht zur Restromlieferung bei Solarflauten. Mieter müssen hierfür Stromverträge mit einem Energieversorger abschließen. Überschussmengen, die ins Stromnetz eingespeist werden, erhalten eine Vergütung nach dem EEG. „Das Modell ist attraktiv, das Abrechnen der unterschiedlichen Strommengen aber aufwändig“, erklärt Dresel. Deshalb bieten die Stadtwerke allen, die bei ihnen die PV-Anlage kaufen, einen Abrechnungsservice an.

  • Balkon-PV wird unkomplizierter

Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige Daten beschränkt. Die Anlagen dürfen sofort ans Netz gehen: Bis ein Zweirichtungszähler installiert ist, dürfen sie einen rückwärts drehenden Zähler nutzen. Die Leistungsgrenze des Wechselrichters erhöht sich zudem auf 800 Watt. Die Leistung aller angeschlossenen Module darf bis zu 2 kW betragen. „Demnächst soll sogar ein normaler Stecker für ihren Anschluss reichen“, weiß Dresel.

Er ist jetzt gespannt, wie das Solarpaket bei seinen Kunden ankommt und sich umsetzen lässt. Wer Fragen zu den neuen Regelungen oder konkrete Projektideen hat, kann sich gern an ihn wenden.

Ihr Ansprechpartner:

Christian Dresel
Christian Dresel
Gruppenleiter Energieeffizienz
Telefon: 02302 9173-370

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